Die Schienen-Control feiert ihr 25-jähriges Bestehen
Die Schienen-Control feiert ihr 25-jähriges Bestehen – Leider ohne Symposium
Am 26. August 1999 wurde die Schienen-Control GmbH als unabhängige Regulierungsstelle auf Grundlage des Art 30 der RL 2001/14/EG eingerichtet. Dort wird geregelt, dass die Regulierungsbehörde organisatorisch, rechtlich und bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig von Infrastrukturbetreibern, Zuweisungsstellen, entgelterhebenden Stellen und Antragstellern ist. Am 6. März 2000 fand schließlich die konstituierende Sitzung der Schienen-Control Kommission (SCK) statt.
Seither können sich Unternehmen an die Schienen-Control wenden, wenn sie der Auffassung sind, vom Infrastrukturbetreiber ungerecht behandelt, diskriminiert oder in einer anderen Art in ihren Rechten verletzt zu werden, insbesondere wenn es um Regelungen und Kriterien in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen, die Trassenzuweisung, Entgeltregelungen, die Höhe des Wegeentgelts oder die Sicherheitsbescheinigung geht.
Steigende Komplexität in den Verfahren
Das erste Verfahren der SCK betraf die Genehmigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eisenbahnverkersunternehmen. Darunter die ÖBB (damals noch nicht ÖBB-PV), Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Salzburger Lokalbahn.
Seitdem fanden mehr als 200 Sitzungen der SCK statt, die wegweisende Veränderungen im österreichischen Schienenverkehrsmarkt mit sich brachten. Die Zahl und Komplexität der Verfahren nahmen in den folgenden Jahren mit der fortschreitenden Liberalisierung des Eisenbahnmarktes stetig zu. Dies führte zum stetigen Wachstum der Behörde. Verglichen mit den anderen Regulierungsbehörden in Österreich (E-Control und RTR) verfügt die Schienen-Control über sehr schlanke Strukturen und einen niedrigen Personalstand. Aktuell werden die Verfahren sowie die Administration von 23 Personen übernommen, ein Höchststand.
Die hohe Komplexität der Verfahren verlangt zusätzliche Ressourcen von der Behörde. So wurden über die Jahre neben Expert:innen aus dem Bereich Eisenbahnrecht auch Bahntechniker:innen, Personen mit wirtschaftswissenschaftlichem bzw. energiewirtschaftlichem Hintergrund oder Expertise in der Kostenprüfung benötigt, um die Verfahren erfolgreich vorantreiben zu können. Dazu kommt eine Vielzahl an extern erstellten Gutachten, die die Grundlage für einige wegweisende Bescheide der SCK bildeten.
Finanzierung der Schienen-Control stagniert – Vorläufiges Aus für Symposium
Der erhöhte Prüfungsaufwand durch die Rechtsprechung und die vorangegangenen Kompetenzerweiterungen der Schienen-Control spiegeln sich auch in gestiegenen Kosten wider. Die Finanzierung der Schienen-Control erfolgt jedoch weiterhin auf Basis der Wegeentgelte der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Aktuell sind dies 7,5‰ der Summe, die EVUs im Kalenderjahr für die Nutzung von Schieneninfrastrukturen entrichten. Diese Summe ist jedoch lt. Schienen-Control Kostenbeitragsverordnung nicht indexiert, was in Jahren mit starker Inflation zu einer Erosion der realen Finanzierungsmöglichkeiten führt. Die Steigerung der Entgelte für die Benützung der Schiene in Österreich liegt pro Jahr deutlich unter der Inflation. Dazu kamen pandemiebedingte Erlässe von Benützungsentgelten, die die Bemessungsgrundlage deutlich senkten.
Es ist das Hauptanliegen der Schienen-Control, notwendige Verfahren möglichst rasch und auf professionelle Art und Weise weiterzuführen. Daher müssen an anderer Stelle finanzielle Einsparungen getätigt werden. Dies betrifft das jährlich stattfindende Symposium der Schienen-Control, das über die Jahre als Netzwerktreffen des Schienenverkehrssektors ein wichtiges Forum für den Austausch zwischen Unternehmen und Behörde bot. Mit Fachvorträgen zu Regulierungsthemen, internationalen Entwicklungen und der Branche zählt das Schienen-Control Symposium zum fixen Inventar der Bahn-Veranstaltungen in Österreich.
Der Entfall des Symposiums 2024 bedeutet nicht das Ende der Veranstaltungsreihe, soll aber unterstreichen, dass die Wahrnehmung von Aufgaben im Bahnsektor einen Preis hat – und eine ausreichende finanzielle Ausstattung und eine Indexierung bzw. eine Umstellung der finanziellen Bemessungsgrundlage auf Zugkilometer entscheidend für den Erfolg einer unabhängigen Regulierung sind.
