Europäische Güterverkehrskorridore
Die im Jahr 2010 erlassene Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr (VO (EU) 913/2010) bestimmt, dass in Europa Güterkorridore einzurichten sind, auf denen spezielle Regelungen für den internationalen Güterverkehr gelten. Dafür gibt es mehrere Gremien. Der aus den nationalen Behördenvertretern gebildete Exekutivrat trifft die strategischen Entscheidungen. Dem Verwaltungsrat gehören die Infrastrukturbetreiber und Trassenzuweisungsstellen an, er entscheidet über Maßnahmen zur Durchführung des Güterkorridorplans, erstellt eine Marktstudie und einen Investitionsplan, koordiniert die Planung von Bauarbeiten entlang des Korridors und richtet einen One-Stop-Shop für die Trassenbestellung ein. Außerdem obliegt dem Verwaltungsrat die Einrichtung zweier Beratungsgruppen, nämlich einer für die Terminalbetreiber und einer zweiten für die Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Den Regulierungsbehörden obliegt die Überwachung des One-Stop-Shops, sie arbeiten dabei eng zusammen und pflegen einen engen Informationsaustausch. Außerdem dienen sie als Beschwerdestellen und können auch aus eigener Initiative tätig werden. Die Infrastrukturmanager haben allen beteiligten Regulierungsbehörden, die für die Untersuchungen erforderlichen Informationen bereitzustellen. Damit die Weitergabe der Informationen sichergestellt ist, wurde zwischen den von einem gemeinsamen Korridor betroffenen Regulierungsbehörden ein Kooperationsabkommen abgeschossen. Darin sind die Zusammenarbeit sowie die Zuständigkeiten und die Verfahrensabläufe geregelt.