Netz und Anschlussbahnen

Österreichisches Eisenbahnnetz

Das österreichische Schieneninfrastrukturnetz hat eine Länge von 5.611 Kilometern und wird von mehreren Eisenbahninfrastrukturunternehmen betrieben. Davon sind 5.306 Kilometer Streckenlänge in Normalspur (Spurweite von 1.435 Millimetern) ausgeführt und gelten somit als vernetzte Bahnen. 305 Kilometer werden als Schmalspur (Spurweite von 760 oder 1.000 Millimetern) betrieben. Hinzu kommen nicht touristisch betriebene Bahnen wie etwa die Zahnradbahnen zum Achensee oder auf den Schafberg.

Das österreichische Eisenbahnetz grenzt mit 28 Strecken an die benachbarten Eisenbahnnetze und ist damit gut in das das europäische Netz eingebunden. Am meisten frequentiert sind die Grenzübergänge nach Deutschland bei Salzburg und Kufstein. Zahlreiche Hauptmagistralen wie die Westbahn oder die Inntalstrecke sind Teil der RFC-Korridore (Rail Freight Corridors). Neben der ÖBB-Infrastruktur gibt es 22 private Infrastrukturbetreiber in Österreich, die 13 Prozent des gesamten vernetzten und nicht vernetzten Bahnnetzes betreiben.

Das österreichische Eisenbahnnetz verfügt, betrachtet man alle Infrastrukturunternehmen zusammen, über 1.434 Verkehrsstationen.

Anschlussbahnen

Gemäß § 7 Eisenbahngesetz (EisbG) sind Anschlussbahnen Schienenbahnen, die den Verkehr einzelner oder mehrerer Unternehmen mit Haupt- oder Nebenbahnen ermöglichen, wobei zwischen Anschlussbahnen mit und ohne Eigenbetrieb unterschieden wird.

Gemäß § 75a Abs. 2 EisbG haben Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Recht auf Zugang zu verästelten Anschlussbahnen, d. h. Anschlussbahnen, von denen Nebenanschlussbahnen abzweigen. Auf diesen Zugang sind sinngemäß die Bestimmungen über die Regulierung des Schienenverkehrsmarktes anzuwenden (§ 75a Abs. 3 EisbG). Dies bedeutet insbesondere, dass der Betreiber der verästelten Anschlussbahn Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB) erstellen und das Entgelt für die Benützung seiner Schieneninfrastruktur nach dem Grenzkostenprinzip sowie den sonstigen Regelungen des § 67 EisbG berechnen muss.

Das EisbG sieht für Betreiber von verästelten Anschlussbahnen die Möglichkeit vor, bei der Schienen-Control Kommission um Erleichterungen von den Verpflichtungen aufgrund der Bestimmungen über die Regulierung des Schienenverkehrsmarktes – wie Erstellung von SNNB und Berechnung eines Infrastruktur-Benützungsentgelts (IBE) – anzusuchen (§ 75a Abs. 3 EisbG). Die Erleichterungen können gewährt werden, wenn dadurch die Erreichung des Regulierungszweckes gemäß § 54 EisbG nicht gefährdet wird. Sie sind zu gewähren, wenn keine Begehren auf Zugang von Dritten vorliegen.

Die Anzahl der bedienten Anschlussbahnen ist seit einigen Jahren rückläufig. Im Jahr 2016 war die Anzahl der bedienten Anschlussbahnen im Vergleich zum Vorjahr minimal rückläufig. Insgesamt wurden 647 Anschlussbahnen (2015: 660) bedient. Das jährliche Aufkommen beträgt etwa 1,2 Millionen beigestellte Wagen. Davon werden der aufkommensstärksten Anschlussbahn, der VOEST in Linz, jährlich mehr als 60.000 Wagen beigestellt.