VERMITTLUNGSSTELLE BEI MAUTSTREITIGKEITEN
Die Schienen-Control ist die anhand der Richtlinie RL (EU) 2019/520 benannte nationale Vermittlungsstelle bei Streitigkeiten zwischen der Mauterheberin und EETS-Anbietern.
EETS steht für „European Electronic Toll Service“ („Europäischer elektronischer Mautdienst“) und soll die Entrichtung von Mautgebühren innerhalb der Europäischen Union vereinfachen.
Mit 29. März 2019 wurde die RL (EU) 2019/520 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union veröffentlicht.
Mauterheberin und Mautgläubiger in Österreich
Unter einer Mauterheberin iSd Artikel 2 Z. 3 RL (EU) 2019/520 versteht man eine öffentliche oder private Stelle, die Maut für den Verkehr von Fahrzeugen in einem EETS-Gebiet erhebt. Die Mauterheberin in Österreich ist gemäß § 7 Abs. 3 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft). Die ASFINAG betreibt das Mautsystem, stellt die Infrastruktur bereit und sorgt dafür, dass die Mautgebühren eingehoben werden. Die Mauterheberin handelt dabei im Auftrag des Mautgläubigers.
Mautgläubiger ist gemäß § 3 BStMG der Bund oder, soweit ihr von diesem das Recht der Fruchtnießung eingeräumt wurde, die ASFINAG. Es handelt sich bei Mautgläubigern um jene Organisationen, die den rechtlichen Anspruch auf die Einnahmen aus den Mautgebühren hat.
Definition des EETS-Anbieters
Ein EETS-Anbieter iSd Artikel 2 Z. 6 RL (EU) 2019/520 ist eine Stelle, die im Rahmen getrennter Verträge
- einem EETS-Nutzer den Zugang zum EETS gewährt,
- die Maut an die zuständige Mauterheberin überweist und
- im Niederlassungsmitgliedstaat registriert ist.
Die RL (EU) 2019/520 enthält u. a. die wesentlichen Anforderungen an den EETS-Dienst, Rechte und Pflichten der EETS-Anbieter, der Mauterheberin und auch der EETS-Nutzer.
Eine Liste der im österreichischen EETS-Gebiet zugelassenen EETS-Anbieter ist auf der Website des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einsehbar: https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse/maut_vignette/eets.html
Mit Stand 2024 haben folgende Unternehmen einen entsprechenden Vertrag mit der ASFINAG abgeschlossen:
- Axxès SAS (Frankreich)
- BroBizz A/S (Dänemark)
- DKV Euro Service GmbH & Co. KG (Deutschland)
- ØresundPAY (Dänemark)
- Telepass S.p.A. (Italien)
- Toll4Europe GmbH (Deutschland)
- tolltickets GmbH (Deutschland)
- TotalEnergies Marketing Services (Frankreich)
- A.G. payment solutions (Eurowag) (Tschechien)
Schienen-Control als Vermittlungsstelle
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet eine Vermittlungsstelle einzurichten, die der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mauterhebern und EETS-Anbietern dienen soll.
In Österreich wurden im Rahmen der Umsetzung der RL (EU) 2019/520 die notwendigen Anpassungen durch das Bundesgesetz, mit dem das BStMG geändert wird (BGBl I 155/2021), vorgenommen. Als Vermittlungsstelle iSd Art 11 RL (EU) 2019/520 ist die Schienen-Control GmbH zuständig.
Gegenstand eines Vermittlungsverfahrens gemäß § 8c BStMG können folgende Sachverhalte sein:
- Streitigkeiten aus einem zwischen der Mauterheberin und dem EETS-Anbieter bestehenden Vertrags- oder Vertragsverhandlungsverhältnis, insbesondere über den diskriminierenden Charakter von Vertragsbedingungen.
- Streitigkeiten über die Vergütung gemäß den in Artikel 7 RL (EU) 2019/520 niedergelegten Grundsätzen.
- Streitigkeiten über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß 7 Abs. 5 BStMG (Mautentrichtung).
Die Vermittlungsstelle der Schienen-Control GmbH erfüllt die von der Europäischen Kommission entwickelten Grundsätze für außergerichtliche Streitbeilegungsstellen in puncto Unabhängigkeit, Transparenz, kontradiktorische Verfahrensweise (Anhörung aller Parteien), Effizienz, Rechtmäßigkeit, Handlungsfreiheit und Vertretungsmöglichkeit der Parteien.
Demgemäß ist die Vermittlungsstelle der Schienen-Control GmbH in ihrer Organisation und Rechtsform unabhängig von den gewerblichen Interessen der Mauterheberin und der EETS-Anbieter.
Kontakt
Für den Antrag auf Vermittlung bei Mautstreitigkeiten übermitteln Sie bitte:
- Eine Sachverhaltsdarstellung und
- Kontaktdaten (Ansprechperson, Telefon, Adresse, E-Mail-Adresse)
schriftlich per E-Mail an: maut.vermittlungsstelle@schienencontrol.gv.at
oder per Post an
Schienen-Control GmbH
Linke Wienzeile 4/1/6
1160 Wien