Anbringen
Beschwerde bei der Schienen-Control Kommission
Fahrwegkapazitätsberechtigte, insbesondere Eisenbahnverkehrsunternehmen können bei der Schienen-Control Kommission Beschwerde erheben, wenn:
- ein Verfahren zur Überwachung des Wettbewerbs* eingeleitet werden soll (Eisenbahngesetz § 74)
- ein Trassenbegehren von einer Zuweisungsstelle abgelehnt wurde
- der Zugang zu Serviceeinrichtungen bzw.-leistungen abgelehnt wurde
- keine Einigung innerhalb der im Eisenbahngesetz (§§ 72, 73) festgelegten Fristen erzielt worden ist
*In einem Verfahren zur Überwachung des Wettbewerbs lt. §74 Eisenbahngesetz kann die Schienen-Control Kommission beispielsweise untersuchen, ob Schienennetz-Nutzungsbedingungen oder Verträge dem Regulierungsrecht widersprechen oder ob das Verhalten einer Zuweisungsstelle, einer entgelterhebenden Stelle, eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens oder einer Betreiberin / eines Betreibers einer Serviceeinrichtung dem Regulierungsrecht widerspricht.
Bitte richten Sie Anbringen und Beschwerden ausschließlich an:
- office@schienencontrol.gv.at
- +4315050707
- Schienen-Control GmbH
Linke Wienzeile 4/1/6
A-1060 Wien