Beschwerde wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen

Wettbewerbsüberwachung

Ein Speditionsunternehmen hat bei der Schienen-Control Kommission Beschwerde gegen ein Eisenbahnverkehrsunternehmen erhoben, welches bislang Transporte für das Speditionsunternehmen abgewickelt hatte. Weitere Bestellungen von Transportleistungen lehnte das Eisenbahnverkehrsunternehmen ab. Die Schienen-Control Kommission wies die Beschwerde zurück, da das Speditionsunternehmen nicht selbst am Schienenverkehrsmarkt teilnimmt und insofern nicht beschwerdelegitimiert ist.

Zurück